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Gut versichert?
Mit Kindern kann schnell etwas zu Bruch gehen. Damit der Schaden durch die Versicherung abgedeckt ist, sollte man auf ein paar Dinge achten. Michaela Kollmann von der Arbeiterkammer Wien gibt Tipps.

Was genau umfasst der Begriff „Haushaltsversicherung“?
Die Haushaltsversicherung deckt Schäden an allen beweglichen Gegenständen in den eigenen vier Wänden – etwa Möbeln, Teppichen, Vorhängen, Wäsche und Elektrogeräten. Sie umfasst im Allgemeinen eine Feuer-, Sturmschaden-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl- und Glasbruchversicherung. Zusätzlich ist damit fast immer eine Privathaftpflichtversicherung kombiniert, die Unterstützung bietet, wenn andere Personen Schadenersatzansprüche an die Versicherten stellen.
Worin unterscheidet sie sich von der Eigenheimversicherung?
Die Eigenheimversicherung haftet für Schäden, die an den fixen Bestandteilen eines Gebäudes, etwa Mauern, Elektro- und Gasinstallationen und Wasserver- und -entsorgungsanlagen, entstehen.
Aus den zahlreichen Angeboten die richtige Versicherung herauszufinden, ist oft nicht einfach. Worauf sollte man vor einem Abschluss auf jeden Fall achten?
Vergleichen zahlt sich aus. In vielen Fällen kann durch die sorgfältige Wahl des Versicherers ein besserer Versicherungsschutz und eine günstigere Prämie gefunden werden. Der Vergleich zahlt sich also aus, vor allem dann, wenn der Vertrag schon über mehrere Jahre läuft. Ein Polizzen-Check alle paar Jahre zahlt sich aus.
Damit man nicht auf ein scheinbar günstiges Angebot hereinfällt:
Woran erkennt man einen seriösen Anbieter?
Die Arbeiterkammer Wien hat eine Studie durchgeführt, im Zuge derer auch die Beratungsqualität der Anbieter getestet worden ist. Das Ergebnis:
Die Bedarfserhebung wurde von den meisten Beraterinnen und Beratern auf die Größe bzw. Ausstattung der Wohnung beschränkt. Die Lage der Wohnung war nur für drei interessant. Sonstige Fragen, wie Sicherheitsvorkehrungen und andere Besonderheiten, wurden mit Ausnahme einer Versicherung nicht gestellt. Diese Fragen sind aber gerade dann von Interesse, wenn man durch bestimmte Vorkehrungen zu günstigeren Prämien kommen kann.
Die Versicherungen haben also großes Interesse, eine teure Versicherung zu verkaufen?
Sie forcieren auf jeden Fall die teuren, mit vielen Zusatzleistungen ausgestatteten Modelle. Auf wichtige Zusatzinformationen, durch die sich die Prämien reduzieren würden, wie etwa ein Selbstbehalt oder den Ausschluss von bestimmten Leistungsbestandteilen, Glasbruch zum Beispiel, wurde vergessen.
Wie wählt man die richtige Versicherungssumme? Oder anders gefragt: Wie vermeidet man Unterversicherung?
Eine Untersuchung vom Verein für Konsumenteninformation und von VersicherungsmaklerInnen hat ergeben, dass bei einem Großteil der 300 überprüften Verträge die Versicherungssumme nicht korrekt ist. Um als Versicherungsnehmerin bzw. -nehmer in etwa abschätzen zu können, ob die aktuelle Versicherungssumme ausreichend ist, wurde von den VersicherungsmaklerInnen als ungefährer Richtwert für eine Wohnung mit durchschnittlich-wohnlicher Ausstattung eine Versicherungssumme von ca. 900 Euro bis 1.100 Euro/m² angegeben.
Was genau bedeutet unter- bzw. überversichert zu sein?
Ganz einfach: Ist die Versicherungssumme zu hoch, bezahlt man zu viel Prämie. Unterversicherung bedeutet, dass die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Im Schadensfall wird daher nur ein Teil des Schadens erstattet. Unterversicherung lässt sich in neueren Verträgen durch eine pauschalierte Versicherungssumme in Kombination mit Unterversicherungsverzicht vermeiden. Dabei verpflichtet sich der Versicherer, im Schadensfall keinen Einwand auf Unterversicherung zu erheben.
Wenn Kinder in einem fremden Haushalt etwas kaputt machen oder im eigenen Haushalt fremdes Eigentum beschädigen – zahlt die Versicherung?
Grundsätzlich sind Schadenersatzansprüche, wenn Kinder Schäden verursacht haben, durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Die wird üblicherweise gemeinsam mit der Haushaltsversicherung abgeschlossen. Es gibt allerdings einige Ausnahmen.
Zum Beispiel?
Keine Leistung aus der Haftpflichtversicherung erhalten Sie etwa, wenn der Schaden
• vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch unterlassenes Handeln herbeigeführt worden ist
• von Ihnen selbst oder von Ihren Angehörigen verursacht worden ist
• unter Angehörigen vorgekommen ist
• in Betrieb oder Beruf verursacht worden ist
• an geliehenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder in Verwahrung genommenen Sachen entstanden ist
• an beweglichen Sachen, die bei oder infolge ihrer Benützung, Beförderung, Bearbeitung oder einer sonstigen Tätigkeit an oder mit ihnen entstanden ist. Zum Beispiel, wenn Sie Ihrem Nachbarn beim Zusammenbau der Möbel helfen und diese beim Auspacken beschädigen.
• an jenen Teilen von unbeweglichen Sachen, die unmittelbar Gegenstand der Bearbeitung, Benützung oder einer sonstigen Tätigkeit sind (etwa Glasbruch beim Fensterputzen in einer fremden Wohnung) entstanden ist.
Was ist von der Haushaltsversicherung ausgenommen?
Beispiele dafür sind:
- Glasbruch (ausgeschlossen sind beispielsweise Schäden an Hohlgläsern, Glasgeschirr, Beleuchtungskörpern, Handspiegeln, optischen Gläsern oder Schäden, die nur eine Kerbe, eine Verschrammung oder ein Sprung sind)
- Einrichtungen und bewegliche Sachen, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden
- Sengschäden (etwa durch ein Bügeleisen)
- Vandalismusschäden bei Einbruch sind nicht immer automatisch mitversichert – auf den Einschluss bei der Auswahl achten, denn die Verwüstung einer Wohnung kann mitunter einen beträchtlichen Schaden ausmachen!
- Sturmschäden, wenn die Windgeschwindigkeit unter 60 km/h lag
- Katastrophenschäden sind zumeist gar nicht oder nur bis zu einer bestimmten (geringen) Summe versichert
- Einbruchdiebstahl, wenn der Täter mit einem Originalschlüssel in die Wohnung gelangte oder die Wohnung nicht abgesperrt war
Kann man eine Versicherung auch vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen?
Grundsätzlich ja. Eine Haushaltsversicherung wird gewöhnlich für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Üblich sind Verträge mit Laufzeiten von drei, fünf oder zehn Jahren. Wichtig für VerbraucherInnen ist, dass der Vertrag nach Versicherungsvertragsgesetz – auch wenn ein 10-Jahres-Vertrag abgeschlossen wurde – jedenfalls nach drei Jahren gekündigt werden kann. Allerdings kann die Versicherung dann einen für eine längere Laufzeit gewährten Dauerrabatt zurückfordern.
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