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Soll man Kinder zusätzlich krankenversichern?
Kinder sind normalerweise bei ihren Eltern mitversichert – macht es daher Sinn, sie zusätzlich zu versichern? AK-Experte Christian Prantner erklärt die Vorteile und gibt Tipps, worauf man achten sollte.

Kinder & Co: Was genau versteht man unter einer Zusatzversicherung?
Christian Prantner: Einen privaten Versicherungsvertrag, der als Ergänzung zum gesetzlichen Sozialversicherungsschutz abgeschlossen wird. Es handelt sich zumeist um eine private Unfall- und private Krankenversicherung. Einzelunfallversicherungen können auch für Kinder abgeschlossen werden. Achtung: Je nach Versicherungsgesellschaft bestehen unterschiedliche Altersgrenzen, etwa Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.
Kinder sind in der Regel bei ihren Eltern mitversichert. Welchen Sinn macht es, sie zusätzlich zu versichern?
Ein Beispiel: In der Freizeit haben Kinder keinen Versicherungsschutz. Erst mit Schuleintritt unterliegen sie der gesetzlichen Unfallversicherung, und zwar für die Dauer des Schulbesuchs und des Schulwegs. Passiert in der Freizeit ein Unfall, sind zwar die Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt, nicht aber die bleibenden Folgeschäden. Für diese Fälle ist eine private Unfallversicherung sinnvoll. Vorteile der privaten Krankenzusatzversicherung sind zum Beispiel die freie Arztwahl (Privatarzttarif) und die Möglichkeit, die Sonderklasse (Krankenhauskostentarif) zu beanspruchen. Eine private Krankenversicherung bietet zum Beispiel auch die Möglichkeit der freien Krankenhauswahl oder gemeinsam mit dem Kind den Spitalsaufenthalt zu verbringen, ein Einzelzimmer zu haben oder Ähnliches.
Neben privater Unfall- und Krankenzusatzversicherung für das Kind ist auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung überlegenswert. Diese Sachversicherung deckt Schäden, die durch berechtigte Schadenersatzansprüche von Dritten geltend gemacht werden. Zum Beispiel, wenn das Kind beim Nachbarn Schaden anrichtet. Sie wehrt auch unberechtigte Schadenersatzforderungen ab. Ein Tipp: Die Haushaltsversicherung enthält eine Haftpflichtversicherung, die das Kind zumeist bis zum 25. Lebensjahr mit einschließt – unter der Voraussetzung, dass das Kind im gleichen Haushalt lebt und kein eigenes Einkommen hat.
Wann sollte man auf jeden Fall eine Zusatzversicherung abschließen?
Zunächst sollte man prüfen, welchen Versicherungsschutz das Kind besonders brauchen kann. Die Kernfrage lautet, wo ein besonderes Risiko, also ein Versicherungsbedarf, besteht. Zum Beispiel: Welche Sportarten übt das Kind aus? Wie häufig? Vor Abschluss eines neuen Unfallversicherungs- oder Krankenzusatzversicherungsvertrags sollte man prüfen, ob das Kind nicht bereits durch bestehende Verträge mitversichert ist, etwa durch eine Versicherung bei der Kreditkarte, Mitgliedschaften bei Autofahrer-Clubs oder Alpenvereinen, Unfallversicherungen in machen Girokontopaketen usw.
Gibt es dafür Altersgrenzen?
Bei Familientarifen, die im Regelfall günstiger sind als Einzelverträge je Familienmitglied, sind die Kinder mitversichert. Dabei sind beim Beispiel Unfallversicherung zwei Dinge besonders zu beachten: Ist für jedes Familienmitglied – auch für Kinder – eine Leistung in vollem oder eventuell im geringeren Umfang vorgesehen? Und: Für die Mitversicherung von Kindern gibt es – je nach Versicherung – höchst unterschiedliche Altersgrenzen zwischen 16 und 22 Jahren.
Welche Leistungen werden mit einer Zusatzversicherung abgedeckt?
Bei Unfallversicherungen können Leistungen (ausbezahlte Versicherungssumme oder monatliche Rente) für eine unfallbedingte Dauerinvalidität oder Unfalltod erbracht werden. Leistungen können auch in der Bezahlung eines Taggeldes, eines Spitalgeldes (für jeden Tag der medizinisch notwendigen Behandlung im Spital) oder der Unfallkosten (Heil-, Bergungs- und Rückholkosten) bestehen. Bei Krankenzusatzversicherungen gibt es – je nach Vertrag bzw. Tarif – vor allem Leistungen für Krankenhausbehandlung (stationärer Tarif, Tagesklinik) und beim Privatarzt (ambulanter Tarif). Eine grobe Unterscheidung bei den Tarifen: Jene, die die Kosten einer Krankenbehandlung übernehmen, und jene, die die Bezahlung eines Taggeldes beinhalten. In jedem Fall ist ein genauer Prämien- und Leistungsvergleich sinnvoll.
Was sollte man beim Abschluss beachten?
• Prüfen Sie, ob nicht bereits ein Schutz durch eine bestehende Versicherung existiert. Beispiel: Unfallversicherungen sind teilweise mit einer Mitgliedschaft in Sportvereinen oder Autofahrer-Klubs verbunden oder als Zusatz zu einer Lebensversicherung oder einer Kreditkarte enthalten.
• Schauen Sie nach, ab wann der Versicherungsschutz besteht.
• Der Angebotsvergleich lohnt sich, denn die Prämienunterschiede sind beträchtlich. Ein guter Versicherungsmakler kann dabei wertvolle Dienste leisten.
• Beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung kann ein Familientarif (im Vergleich zu Einzelverträgen je Familienmitglied) Prämienvorteile bringen. Checken Sie die Höhe der Versicherungssummen und achten Sie auf die Höhe eines Selbstbehalts.
• Bei privaten Krankenzusatzversicherungen sind folgende Punkte wichtig:
• Achten Sie auf die Wartezeiten (jene Frist, ab der Sie ab Vertragsabschluss eine Leistung wirklich beanspruchen können).
• Verlockende Wellnesshotel-Angebote oder Gratis-Mitgliedschaften in Fitness-Clubs sind kein Ausschlag gebendes Kriterium für die Auswahl einer Zusatzkrankenversicherung.
• Bei Familientarifen (mit einem Familienbonus) sind Rabatte bis zu zehn Prozent möglich, wenn (Ehe-)Partner oder Familien mit Kindern gemeinsam abschließen.
Unter welchen Voraussetzungen kann man Zusatzversicherungen kündigen?
Private Versicherungsverträge haben eine vertraglich vereinbarte Laufzeit. Unfallversicherungsverträge können „ordentlich“ zum Ende des dritten Versicherungsjahrs (bei Hauptfälligkeit!) oder jedes darauf folgenden Jahrs unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Auch Krankenzusatzversicherungsverträge können vom Versicherungsnehmer zum Ende jedes Versicherungsjahrs unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist (ein oder drei Monate) gekündigt werden.
Was ist bei einem Vermittler wichtig?
Ein Knackpunkt bei der Auswahl eines Produktes ist gute Beratung. Gut beraten bedeutet in erster Linie, dass Sie jenen Risikoschutz erhalten, den Sie und Ihre Kinder benötigen. Ein wesentliches Detail ist, dass sich der Vermittler des Versicherungsvertrages eindeutig zu erkennen gibt – nämlich ob er ein Versicherungsmakler, ein Versicherungsagent oder ein angestellter Außendienstmitarbeiter ist. Der Makler ist ein (von Versicherern) unabhängiger Vermittler; der Agent hingegen ist an einen oder einige wenige Versicherer gebunden.
Mit welchen Kosten muss man rechnen?
Bei laufender, monatlicher Prämienzahlung kann der so genannte Unterjährigkeitszuschlag von etwa sechs Prozent anfallen. Dieser entfällt, wenn Sie die fällige Prämie als Jahresprämie (im Vorhinein) entrichten. Bei manchen Versicherern fallen Zahlschein-Spesen an, wenn Sie die fällige Prämie nicht über einen automatischen Zahlungsauftrag (Dauer-, Einziehungsauftrag) entrichten.
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