Zusatzkosten bei der Wohnungsanschaffung
Miete, Kreditabzahlung und Investitionsablöse sind nicht die einzigen Posten, die man beim Kauf oder bei der Anmietung der eigenen vier Wände bedenken muss.
Der Wohnungskauf ist immer ein besonderes Ereignis. Vorsicht: Mit der Kaufsumme sind nicht alle Kosten erstattet.
Wer den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung in Erwägung zieht, sollte sich am besten eine Checkliste mit den anfallenden Nebenkosten machen und eine finanzielle "Schmerzgrenze" festlegen. Dadurch wird rasch ersichtlich, ob der Kaufwunsch realisierbar ist. Bemessungsgrundlage der Zusatzkosten ist in der Regel der Kaufpreis des Objektes.
Mögliche Kosten beim Wohnungskauf:
Grunderwerbssteuer (3,5 Prozent vom Kaufpreis)Grundbucheintragungsgebühr für Eigentumsrecht (1 Prozent vom Kaufpreis)Maklergebühr (3 Prozent exkl. USt. vom Kaufpreis)Honorar für die Gesamttätigkeit des Vertragsrichters (1–2,5 Prozent exkl. USt. vom Kaufpreis), Kreditgebühren (0,8–1,5 Prozent des Darlehensbetrags)Pfandrechtseintragungsgebühr (1,2 Prozent vom Wert des einzutragenden Rechts)Bankbearbeitungsgebühren (1 Prozent des Kaufpreises)Bankgarantie (0,5–3 Prozent vom Wert des zu sichernden Betrages)Rechtsgeschäftsgebühr bei Bürgschaften (1 Prozent vom Wert der verbürgten Verbindlichkeit)Anteilige Kosten des Nutzwertgutachtens bei Verschaffung des WohnungseigentumsBeglaubigungskostenBarauslagenMiet- und GenossenschaftswohnungWer sich für die Miete eines Hauses oder einer Wohnung entscheidet, muss mit deutlich weniger Belastungen rechnen. Zu den regelmäßigen Kosten wie
MieteBetriebskostenHeizungStrom können folgende Einmalzahlungen kommen:
Investitionsablöse an VormieterIn für nützliche Verbesserungen in der Wohnung oder im HausMietzinsvorauszahlung an die Hausverwaltung MaklergebührenFür die Vermittlung einer Mietwohnung darf die Maklerin/der Makler
von MieterIn und VermieterIn je höchstens den dreifachen monatlichen Bruttomietzins (Hauptmietzins, Betriebskosten ohne Umsatzsteuer), bei befristeten Verträgen entsprechend geringere Beträge (erkundigen Sie sich bei der Mietervereinigung über die jeweils berechtigten Beträge),für die Vermittlung einer Untermiete höchstens den dreifachen monatlichen Untermietzins,für die Vermittlung einer Untermiete mit nur einem einzelnen Wohnraum, den einfachen Mietzins verlangen. Zu diesen Provisionen kommen allerdings noch 20 Prozent Mehrwertsteuer dazu.Baukostenzuschuss an gemeinnützige Bauvereinigung.