Österreich für strengere Spielzeug-Regeln
Langes Warten auf halbe Sache: 20 Jahre lang wurde die Spielzeugrichtlinie von der EU nicht aktualisiert – nun war es endlich so weit. „Leider ist dabei aber nur eine halbe Sache herausgekommen“, bringt es Dieter Österreicher, Referent in der Abteilung für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz im Gesundheitsministerium in Wien auf den Punkt. Immerhin wurde die eigens für dieses Thema zusammengestellte ExpertInnen-Gruppe vom Ratsvorsitz nur ein einziges Mal kontaktiert und zu ihren Ergebnissen befragt. „Um den Sicherheitsstandard von Spielzeug zu erhöhen, plädierten wir für eine verpflichtende unabhängige Prüfung von Produkten direkt in den Herstellerbetrieben“, so Österreicher. „Diese Stichprobentests hätten schon frühzeitig Aufschluss über mögliche Risiken und Gefahren bestimmter Artikel geben können.“ Solche Prüfstellen bestehen schon in vielen Ländern, auch in China. Denn immerhin werden etwa 80 Prozent des in der EU vermarkteten Spielzeugs importiert.
Prüfungen weiterhin freiwillig
Während die USA die Durchführung solcher Tests bereits gesetzlich verankert haben, stimmten die EU-Abgeordneten mehrheitlich dagegen. Das bedeutet, dass Qualitätssiegel wie etwa das GS-Zeichen (steht für „Geprüfte Sicherheit) weiterhin auf freiwilliger Basis beantragt werden – und nur dann eine unabhängige Stelle die Produkte prüft. Damit bleibt die Kontrolle Aufgabe der staatlichen Marktüberwachung, die allerdings erst dann einsetzen kann, wenn das Produkt bereits im Handel ist. Kleiner Lichtblick: Es sind verstärkte Berichtspflichten an die EU-Kommission vorgesehen.
Richtlinie wurde verbessert
Österreichs ExpertInnen sind enttäuscht sind, dass ihre Forderung nicht angenommen worden ist. Sie sehen aber auch viele positive Veränderungen in der Richtlinie: „Die Vorschriften für Hersteller, Importeure und Händler sind nun klarer ausgedrückt“, weiß Österreicher. Außerdem sollen für Allergie fördernde Substanzen wie Duftstoffe oder Nickel künftig Grenzwerte gelten. Weiters muss ein Spielzeug so gestaltet sein, dass die Gefahr, sich damit zu strangulieren oder durch Schlucken von abgebrochenen Teilen zu ersticken, ausgeschlossen ist. Auch ein wichtiger Punkt: Spielwaren, die mit Lebensmitteln so verbunden sind, dass diese erst gegessen werden müssen, um Zugang zum Spielzeug zu bekommen, werden verboten.
Die Mitgliedsländer müssen ihre nationalen Verbraucherschutzrechte nun spätestens bis in zwei Jahren an die neue EU-Richtlinie angepasst haben.
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