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Worauf man beim Abschluss einer Versicherung achten sollte
Von der richtigen Versicherungssumme bis zur vorzeitigen Auflösung.
Hohe Privathaftpflichtversicherungssumme. Die Privathaftpflichtversicherung hilft dann, wenn unabsichtlich ein Schaden von einem selber verursacht worden ist. Das kann – vor allem bei Personenschäden – sehr ins Geld gehen. Solche Schäden kommen zwar sehr selten vor, können aber existenzgefährdend sein. Eine Versicherungssumme von mindestens 1 Mio. Euro ist empfehlenswert und kostet nicht viel. Neben der Versicherungsnehmerin bzw. dem Versicherungsnehmer sind der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte sowie die Kinder (wenn sie im gemeinsamen Haushalt leben) ebenfalls mitversichert. Andere im Haushalt lebende Personen sowie manchmal auch Hunde müssen extra mitversichert werden.
Passende Haushaltsversicherungssumme wählen. Das bedeutet vor allem, eine Unter- oder Überversicherung vermeiden. Eine Unterversicherung kommt häufiger vor und bedeutet, dass nicht der gesamte Wert des Hausrats versichert ist und dass daher im Schadensfall auch nicht der gesamte Schaden vom Versicherer übernommen wird. Eine Überversicherung bedeutet, dass die Verbraucherin bzw. der Verbraucher zu viel an Prämie zahlt, ohne jemals für die zu viel bezahlte Prämie eine Leistung erwarten zu können. Um als Versicherungsnehmerin bzw. Versicherungsnehmer in etwa abschätzen zu können, ob die aktuelle Versicherungssumme ausreichend ist, kann als ungefährer Richtwert für eine Wohnung mit durchschnittlich-wohnlicher Ausstattung eine Versicherungssumme von ca. 900 Euro bis 1.100 Euro/m² angenommen werden. Eine weitere Hilfsrechnung: die Überlegung anstellen, welche Summe notwendig wäre, einen Totalschaden (z. B. das Ausbrennen der Wohnung) zur Gänze abzudecken.
Unterversicherungsverzicht inkludieren. Neuere Verträge beinhalten einen Unterversicherungsverzicht – vor allem dann, wenn die Versicherungssumme nach Quadratmetern berechnet worden ist. Bedeuten tut dies, dass der Versicherer im Schadensfall auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet und den gesamten Schaden ersetzt.
Prämienersparnis durch Selbstbehaltsvarianten. Ein Selbstbehaltstarif mit einem Selbstbehalt zwischen 50 und 500 Euro spart zwischen zehn und 50 Prozent der Prämie. Das hilft dem Versicherer, die teure Abwicklung von Kleinschäden zu vermeiden. Für die Verbraucherin bzw. den Verbraucher ist meist der Aufwand, einen Kleinschaden selber zu übernehmen, tragbar und erspart andererseits auch den Aufwand, den Schaden zu melden und die Schadensabwicklung über den Versicherer durchzuführen.
Prämienersparnis durch Ausschluss von Glasbruch. Der Ausschluss von Glasbruch bringt eine Prämienersparnis von bis zu einem Drittel und ist vor allem dann ratsam, wenn sich in der Wohnung keine besonderen Glasflächen (besonders große Flächen oder Spezialverglasungen) befinden.
Prämienersparnis durch Einbruchverhütungsmaßnahmen. Wer zusätzliche Maßnahmen zur Einbruchverhütung (etwa einbruchshemmende Tür, Sicherheitsschloss) gesetzt hat, kann beim Versicherer in vielen Fällen eine Prämienersparnis lukrieren.
Zusatzleistungen hinterfragen. Aus den Beratungsgesprächen geht oft hervor, dass Zusatzleistungen vor Abschluss eines Vertrages kaum oder gar nicht erklärt werden und automatisch in den Vertrag eingeschlossen werden. Für die Verbraucherin bzw. den Verbraucher ist der Bedarf oft nicht gegeben. Daher im Beratungsgespräch auf alle Zusatzleistungen eingehen und abwägen, welche wirklich für die jeweilige Situation sinnvoll sind.
Wertgegenstände sollten – je nach Bedarf – extra abgesichert werden! Dabei sind die Verwahrungsvorgaben der Versicherer zu berücksichtigen. Höhere Entschädigungsgrenzen sind grundsätzlich an eine „sicherere“ Aufbewahrungsform gebunden. Eingemauerte Wandsafes bringen jedenfalls eine höhere Absicherung. Empfehlenswert ist zusätzlich, eine Liste der Wertgegenstände zu erstellen und die Gegenstände zu fotografieren, um im Schadensfall leichter einen Nachweis erbringen zu können. Die Liste und die Fotos sollten am besten nicht im Haushalt aufbewahrt werden, sondern bei Verwandten oder FreundInnen.
Veränderung des Risikos. Sollte sich das auf den Wohnungsinhalt zugeschnittene Risiko während der Laufzeit vergrößern, muss dies dem Versicherer gemeldet werden. Das gilt z. B. bei einem Umzug genauso wie bei neuer Einrichtung von Küche oder Bad, den Ausbau von Keller oder Dachboden sowie die Anschaffung neuer Möbel oder Geräte. Der Vertrag wird dann an die neuen Gegebenheiten angepasst. Umgekehrt liegt es natürlich auch im Interesse der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers, sich bei einem kleiner gewordenen Risiko ebenfalls an den Versicherer zu wenden und so eine Prämienreduktion zu veranlassen.
Polizzen-Check alle paar Jahre. Eine Prüfung der Polizze auf passende Versicherungssumme, inkludierte Risiken und Günstigkeit der Prämie alle paar Jahre bringt die Gewähr, immer aktuell abgesichert zu sein und eine günstige Prämie zu zahlen. Zusatznutzen dabei: Neuverträge bieten aktuell fast immer günstigere Prämien als Altverträge – und das bei besseren Deckungen.
Schadensfall unverzüglich melden. Wenn ein Schaden eingetreten ist, unbedingt sofort eine Schadensmeldung an den Versicherer richten. Der Schadensfall selbst sollte gut dokumentiert werden (Fotos anfertigen, Nummern von Zeugen aufschreiben, beschädigte Dinge aufbewahren). Mit der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erst nach der Einverständniserklärung des Versicherers beginnen.
Dauerrabatt und -rückforderung. Die meisten Versicherer gewähren abhängig von der Laufzeit des Versicherungsvertrages einen Treue- oder Dauerrabatt in Form eines Prämiennachlasses. Der Rabatt beträgt zumeist zwischen zehn und 20 Prozent der Tarifprämie (ein Versicherer, Züritel, bietet auch 30 Prozent an) und wird der bzw. dem Versicherten bei Prämienfälligkeit (zumeist jährlich) abgezogen. Ein Versicherer (HDI Hannover) gewährt einmalig eine Bonusprämie in Höhe von höchstens 66 Prozent der Jahresprämie. Wird der Vertrag vor Ende der Laufzeit vom Versicherten vorzeitig gekündigt, kann der Versicherer den bereits gewährten Dauerrabatt rückfordern. Die Höhe der Rückforderung berechnet sich zumeist entweder aus der Differenz zwischen der vereinbarten Prämie und der Prämie ohne Dauerrabatt mal der verstrichenen Laufzeit oder gestaffelt je nach abgelaufener Dauer des Vertrages (z. B. Kündigung innerhalb der ersten fünf Jahre – Nachzahlung 25 Prozent aller vorgeschriebenen Prämien, Kündigung nach dem 5. Jahr – Rückforderung 12,5 Prozent aller vorgeschriebenen Prämien).
Kündigung. Haushaltsversicherungsverträge können von der Versicherungsnehmerin bzw. vom Versicherungsnehmer im Allgemeinen mit einer Frist von ein bis drei Monaten vor Ablauf des Vertrages gekündigt werden. Langjährige Verträge (z. B. 10-Jahres-Verträge) können frühestens zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres und danach jährlich einen Monat vor Ablauf gekündigt werden. Damit das Kündigungsschreiben fristgerecht beim Versicherer eintrifft, sollte das genaue Datum des Vertragsabschlusses und die jeweilige Kündigungsfrist in der Polizze nachgeschlagen werden. Im Schadensfall kann auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Die möglichen Gründe dafür sind in den Versicherungsbedingungen zu finden. In den letzten Jahren kam es häufig vor, dass VerbraucherInnen der Vertrag wegen zu häufiger Inanspruchnahme einer Leistung gekündigt wurde.
Was bedeutet Zeitwert? Im Schadensfall wird nur der tatsächliche Zeitwert der Sache ersetzt. Berechnet wird der Zeitwert aus dem Neuwert der Sache abzüglich einer Abnutzung. Dies beträgt in der Regel zirka zehn Prozent Wertverlust pro Jahr. (ZB Möbel, die keine echten Antiquitäten darstellen, haben nach zehn Jahren Benützung keinen Zeitwert mehr.)
Was bedeutet Neuwert? Im Schadensfall werden die Kosten der zerstörten oder entwendeten Gegenstände für die Anschaffung der neuen Sachen in gleicher Qualität ersetzt. Als Neuwert gilt allerdings der Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadenseintritts. Ein Preisverfall der betroffenen Sachen wirkt sich daher aus (z. B. Anschaffung eines Computers im Jahr 2002 um 2.500 Euro, dieser wird 2005 durch einen Brand zerstört; derselbe Computer kostet 2005 nur mehr 900 Euro, daher erhalten Sie nur 900 Euro). Bei einer Neuwertversicherung erfolgt immer eine Wertanpassung der Versicherungssumme und der Prämie.
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