Mit der EU-Karte zum Arzt
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte hat man im ganzen EU-Raum sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz freien Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung.
Eine kleine Karte mit großer Bedeutung: Auf der Rückseite der e-card ist die Europäische Krankenversicherungskarte abgedruckt. „Diese löste den Auslands-Krankenschein ab“, erklärt Dieter Holzweber, Sprecher des heimischen Hauptverbandes, „damit kann man im Ausland jederzeit zu einer Kassenärztin bzw. einem Kassenarzt gehen und sich behandeln lassen.“ Die Idee dahinter ist, dass man jene medizinische Versorgung bekommt, die notwendig ist, um den Aufenthalt fortsetzen zu können.
Österreich ist Vorreiter
Für diese vorteilhafte Umsetzung und Verbreitung der Europäischen Krankenversicherungskarte – immerhin hat man die e-card fast immer mit dabei – erntet Österreich internationales Lob. „Wir haben dabei eine Vorreiterrolle eingenommen“, weiß Holzweber, „schließlich haben noch lange nicht alle Mitgliedsstaaten den handlichen Versicherungs¬nachweis im Scheckkarten-Format eingeführt.“
Da die Karte vorerst nur optisch lesbar ist, aber vor Missbrauch bestmöglich geschützt werden soll, gibt es – im Gegensatz zur e-card – ein Ablaufdatum. Eine neue Karte wird automatisch ausgestellt. Um sie fälschungssicher zu machen, wird derzeit im Rahmen eines EU-Projekts, an dem auch Österreich beteiligt ist, an der Entwicklung der elektronischen Krankenversicherungskarte (e-EKVK) getüftelt.
Infos per Internet
„Wichtig ist, dass nicht Privatärztinnen oder Privatärzte aufgesucht werden“, warnt Holzweber. Denn dafür muss – wie im Inland auch – bares Geld bezahlt werden. Um UrlauberInnen davor zu schützen, bietet das Europäische Verbraucherzentrum online eine Übersetzungs¬hilfe in allen nationalen Amtssprachen der EU an (Link siehe unten).
Doch damit nicht genug: Auch die Kommissionen der einzelnen Mitgliedsländern sowie der heimische Hauptverband ziehen nach und arbeiten derzeit eifrig an einer umfangreichen Info-Broschüre zur Europäischen Krankenversicherungskarte. Dabei sollen auch Kärtchen mit Vordrucken erhältlich sein, auf denen unter anderem folgender Satz in die Sprache des Urlaubslandes übersetzt ist: „Ich möchte eine Behandlung im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems …“ Denn grundsätzlich ist es in manchen Regionen für PatientInnen nicht sofort zu erkennen, ob es sich um eine/-n Privat- oder Kassenärztin/-arzt handelt.